FAQ
Häufig gestellte Fragen
Die Fragen, die Passagiere am häufigsten stellen, kurz beantwortet.
Anspruchsberechtigung
EU261 gilt für jeden Flug, der von einem EU- oder EWR-Flughafen abfliegt, unabhängig von der Fluggesellschaft, sowie für Flüge, die in der EU oder im EWR mit einer EU-lizenzierten Fluggesellschaft ankommen. Du brauchst eine bestätigte Buchung und musst rechtzeitig eingecheckt haben.
Beträge
- 250 € für Flüge bis 1.500 km.
- 400 € für 1.500–3.500 km und innereuropäische Flüge über 1.500 km.
- 600 € für Flüge über 3.500 km außerhalb der EU.
Pro Passagier, unabhängig vom Ticketpreis.
Fristen
Das hängt vom Land ab: zwei Jahre in Italien, drei in Deutschland, fünf in Spanien und Frankreich, sechs im Vereinigten Königreich und in Irland. Alte Flüge sind oft noch anspruchsberechtigt.
Quick answer
Die Fragen, die Passagiere am häufigsten stellen, kurz beantwortet.
- Service
- Free information and claim drafting
- Coverage
- European flight compensation
- Legal status
- General information, not legal advice
Häufige Fragen
- Bedeutet ein verspäteter Flug immer eine Entschädigung?
- Nein. Du brauchst mindestens drei Stunden Verspätung am Zielort und eine Ursache, die im Einflussbereich der Fluggesellschaft liegt.
- Kann ich Anspruch geltend machen, wenn ich umgebucht wurde und pünktlich ankam?
- Bist du weniger als drei Stunden zu spät angekommen, steht keine Entschädigung zu, obwohl deine anderen Rechte trotzdem galten.
- Beendet die Annahme eines Gutscheins meinen Anspruch?
- Das kann als Vergleich gewertet werden. Lehne Gutscheine schriftlich ab, wenn du das Bargeld willst.
- Bekommen Kinder eine Entschädigung?
- Ja, wenn sie einen eigenen Sitzplatz hatten. Kleinkinder auf dem Schoß in der Regel nicht.
- Ist das Rechtsberatung?
- Nein. What a flight! ist ein Informations- und Schreibhilfe-Tool, keine Anwaltskanzlei.
Primary sources
Official guidance and legislation used to review this page.
- Air passenger rights in the EU — European Commission
