Ratgeber
EU261 erklärt
Die EG-Verordnung 261/2004 gewährt Fluggästen eine feste Barauszahlung, wenn ein Flug stark verspätet ist, kurzfristig annulliert wird oder überbucht ist. So funktioniert es in der Praxis.
Wer erfasst ist
Du bist erfasst, wenn dein Flug von einem EU- oder EWR-Flughafen abflog — mit jeder Fluggesellschaft der Welt — oder wenn er mit einer EU-lizenzierten Fluggesellschaft in der EU oder im EWR ankam. Island, Norwegen, die Schweiz und die äußersten Regionen der EU zählen dazu. Das Vereinigte Königreich hat eine eigene Version der Regeln, UK261, mit Beträgen in Pfund.
Was dir zustehen kann
- 250 € — Flüge bis 1.500 km.
- 400 € — Flüge zwischen 1.500 und 3.500 km, und alle Flüge innerhalb der EU über 1.500 km.
- 600 € — Flüge über 3.500 km, die nicht innerhalb der EU liegen.
Bei den längsten Flügen kann die Fluggesellschaft den Betrag halbieren, wenn du drei bis vier Stunden zu spät angekommen bist, auf 300 €. Die Entfernung wird als Großkreisentfernung zwischen deinem ersten Abflug und deinem endgültigen Ziel gemessen, nicht pro Abschnitt.
Die Drei-Stunden-Regel
Die Entschädigung bei einer Verspätung hängt davon ab, wann die Flugzeugtüren an deinem endgültigen Ziel geöffnet wurden — nicht davon, wann du losgeflogen bist. Drei Stunden oder mehr Verspätung ist die Schwelle. Ein Anschlussflug, den du wegen der Verspätung des ersten Abschnitts verpasst hast, zählt zur gleichen Gesamtverspätung, solange beide Abschnitte in einer Buchung waren.
Annullierungen
Eine Annullierung mit 14 Tagen oder mehr Vorankündigung bedeutet keine Entschädigung. Bei weniger Ankündigung steht Entschädigung zu, es sei denn, die Fluggesellschaft hat dich innerhalb enger Zeitfenster umgeleitet. Unabhängig davon kannst du immer zwischen einer vollständigen Erstattung und einem Ersatzflug wählen — dieses Recht gilt unabhängig vom Grund.
Außergewöhnliche Umstände
Die Fluggesellschaft muss nicht zahlen, wenn die Ursache wirklich außerhalb ihrer Kontrolle lag: schweres Wetter, Fluglotsenstreiks, politische Instabilität, Sicherheitsrisiken, ein Vogelschlag oder ein verborgener Herstellungsfehler. Gerichte haben wiederholt entschieden, dass routinemäßige technische Mängel, Krankheit der Besatzung, Dienstplanprobleme und eigene Personalstreiks der Fluggesellschaft nicht außergewöhnlich sind — deshalb ist der Grund auf deiner Verspätungsmitteilung so wichtig.
Das Recht auf Betreuung
Selbst wenn keine Bargeldentschädigung fällig ist, lösen lange Wartezeiten das Recht auf Verpflegung und Erfrischungen, zwei Telefonate oder E-Mails, und ein Hotel plus Transfers bei einer Übernachtungsverspätung aus. Hat dich die Fluggesellschaft dir selbst überlassen, bewahre die Quittungen auf und fordere sie zurück.
So machst du Schritt für Schritt Anspruch geltend
Der Prozess ist gleich, ob du verspätet warst, annulliert wurdest oder dir die Beförderung verweigert wurde. Es gibt keine Gebühr für die Einreichung eines Anspruchs, und du brauchst keinen Anwalt dafür. Hier ist der komplette Weg von Anfang bis Ende.
- 1. Sammle deine Beweise. Du brauchst deine Flugnummer, das Datum und die Flughäfen, zwischen denen du geflogen bist. Bewahre deine Bordkarte oder Buchungsbestätigung, jede Verspätungs- oder Annullierungsmitteilung der Fluggesellschaft und Quittungen für Verpflegung oder Hotels auf. Hat dir die Fluggesellschaft einen Grund schriftlich mitgeteilt — auf einer Anzeigetafel, per E-Mail oder am Schalter — fotografiere oder speichere ihn. Der Grund entscheidet, ob die Fluggesellschaft ablehnen kann.
- 2. Prüfe, ob dein Flug anspruchsberechtigt ist. Gib deine Flugdaten in den kostenlosen Checker auf dieser Website ein. Er vergleicht deine Strecke, die Länge der Verspätung und den angegebenen Grund mit den EU261-Regeln und sagt dir in einfacher Sprache, ob dir möglicherweise Entschädigung zusteht und ungefähr wie viel. Das dauert unter zwei Minuten und kostet nichts.
- 3. Erstelle dein Anspruchsschreiben. Sagt der Checker, dass du möglicherweise anspruchsberechtigt bist, entwirft die Website das Anspruchsschreiben für dich — adressiert an die Fluggesellschaft, mit Verweis auf EU261 und den relevanten Betrag, und im Ton geschrieben, den Fluggesellschaften erwarten. Du kannst jeden Teil davon vor dem Senden bearbeiten.
- 4. Sende den Anspruch an die Fluggesellschaft. Das Schreiben sagt dir genau, wohin du es senden sollst. Die meisten Fluggesellschaften akzeptieren Ansprüche über ein Webformular auf ihrer eigenen Website; manche verlangen eine E-Mail. Du reichst es selbst ein, sodass die Fluggesellschaft dich direkt bezahlt — kein Mittelsmann nimmt einen Anteil.
- 5. Warte auf die Antwort der Fluggesellschaft. Fluggesellschaften sollen einen Anspruch innerhalb weniger Wochen bestätigen. In der Praxis dauert es oft länger. Das Dashboard der Website verfolgt den Status jedes Anspruchs — Eingereicht, Wartet auf Fluggesellschaft, Fluggesellschaft hat geantwortet — und erinnert dich, wenn es Zeit zum Nachfassen ist.
- 6. Lies die Antwort der Fluggesellschaft. Wenn die Fluggesellschaft antwortet, lade die Antwort hier hoch. Die Website liest, was die Fluggesellschaft gesagt hat — akzeptiert, abgelehnt, außergewöhnliche Umstände geltend gemacht, weitere Informationen angefordert — und erklärt in einfacher Sprache, was es bedeutet und was als Nächstes zu tun ist.
- 7. Fasse bei Bedarf nach. Hat die Fluggesellschaft abgelehnt oder um weitere Details gebeten, entwirft die Website eine maßgeschneiderte Antwort für dich. Du bearbeitest sie, kopierst sie und sendest sie selbst an die Fluggesellschaft. Viele zunächst abgelehnte Ansprüche werden nach einem einzigen, gut formulierten Nachfassen bezahlt.
Du behältst jeden Euro, den die Fluggesellschaft zahlt — die Entschädigung geht direkt an dich. Die einzige Grenze ist die Zeit: Du hast in der Regel zwischen zwei und sechs Jahren Zeit für einen Anspruch, abhängig vom Land, dessen Gerichte zuständig wären — deshalb lohnt es sich, früh zu beginnen, statt zu warten.
Quick answer
Die EG-Verordnung 261/2004 gewährt Fluggästen eine feste Barauszahlung, wenn ein Flug stark verspätet ist, kurzfristig annulliert wird oder überbucht ist. So funktioniert es in der Praxis.
- Main rule
- EU261 (EC 261/2004)
- Potential compensation
- €250–€600 per passenger
- Delay threshold
- Usually 3+ hours at final destination
- Coverage
- EU/EEA departures and qualifying arrivals
Häufige Fragen
- Gilt EU261 für meinen Flug?
- Es gilt für jeden Flug, der von einem Flughafen in der EU oder im EWR abfliegt, unabhängig von der Fluggesellschaft, und für Flüge, die in der EU oder im EWR mit einer EU-lizenzierten Fluggesellschaft ankommen. Das Vereinigte Königreich hat seine eigene, fast identische Version, UK261.
- Ist die Entschädigung pro Passagier oder pro Buchung?
- Pro Passagier. Eine vierköpfige Familie in derselben Buchung kann jeweils den vollen Betrag geltend machen, auch Kinder mit eigenem Sitzplatz.
- Bedeutet ein günstiges Ticket weniger Entschädigung?
- Nein. Die Beträge sind nach Flugstrecke festgelegt, nicht nach dem, was du bezahlt hast. Ein 29-€-Tarif auf einem verspäteten 2.000-km-Flug erhält trotzdem 400 €.
Primary sources
Official guidance and legislation used to review this page.
- Regulation (EC) No 261/2004 — EUR-Lex
- Air passenger rights in the EU — European Commission
