Fluggesellschaftsratgeber
SAS Entschädigung
SAS bedient die nordischen Märkte ab Kopenhagen, Oslo und Stockholm, wo Winterwetter ein echtes Verteidigungsargument ist – aber nur für die Flüge, die es tatsächlich betroffen hat.
Quick answer
SAS bedient die nordischen Märkte ab Kopenhagen, Oslo und Stockholm, wo Winterwetter ein echtes Verteidigungsargument ist – aber nur für die Flüge, die es tatsächlich betroffen hat.
- Airline
- SAS
- Main hub
- Kopenhagen
- Potential compensation
- €250–€600 per passenger
- Route coverage
- EU departures; EU-airline arrivals
Muss SAS zahlen?
SAS fliegt von EU- und EWR-Flughäfen, sodass die EG-Verordnung 261/2004 unabhängig vom Zielort für diese Abflüge gilt. Innernordische und europäische Strecken liegen in den €250–400-Stufen, Skandinavien in die USA in der €600-Stufe. Die meisten dieser Strecken fallen in die 250-€-Stufe, längere erreichen 400 €.
Was meist über den Anspruch entscheidet
- Schnee- und Enteisungsverspätungen können außergewöhnlich sein, aber die Fluggesellschaft muss zeigen, dass die Störung an diesem Tag unvermeidbar war.
- SAS-Pilotenstreiks sind ein eigener Arbeitskonflikt der Fluggesellschaft und entschuldigen die Zahlung nicht.
- Dänemark, Schweden und Norwegen haben jeweils eigene Durchsetzungsbehörden – nutze die des Abflugslandes.
- Norwegen wendet die gleichen Regeln über das EWR-Abkommen an.
So sendest du deinen Anspruch
SAS akzeptiert Ansprüche über ihr Online-Formular; ein schriftlicher, dem Formular beigefügter Brief hält die rechtliche Grundlage klar.
Wenn sie ablehnen
Fluggesellschaften lehnen einen ersten Anspruch oft mit einem einzeiligen Verweis auf außergewöhnliche Umstände ab. Bitte sie, die konkrete Ursache und die ergriffenen zumutbaren Maßnahmen zu nennen. Ist die Antwort nicht überzeugend oder kommt innerhalb von 14 Tagen nichts, eskaliere an die nationale Durchsetzungsstelle im Abflugland — für Flüge ab Kopenhagen ist das die Aufsichtsbehörde dieses Staates — oder an ein anerkanntes alternatives Streitbeilegungsverfahren.
Häufige Fragen
- Es hat geschneit, also hat SAS abgelehnt. Ist das endgültig?
- Nein. Frage nach der konkreten Ursache und welche Maßnahmen ergriffen wurden. Wenn andere Fluggesellschaften an diesem Tag normal geflogen sind, wird die Verteidigung schwächer.
- Wie lange habe ich Zeit, um einen Anspruch geltend zu machen?
- Das hängt vom Land ab, dessen Gerichte zuständig wären: drei Jahre in Deutschland, fünf in Spanien, sechs in Großbritannien und Irland, zwei in einigen anderen. Ältere Flüge sind oft noch anspruchsberechtigt, es lohnt sich also nachzufragen.
- Verlangt SAS eine Gebühr für die Bearbeitung eines Anspruchs?
- Nein. Ein Anspruch nach EU261 geltend zu machen ist kostenlos, und die Fluggesellschaft muss sich darum kümmern – genau deshalb ist es schwer zu rechtfertigen, 25–35% an eine Agentur abzugeben.
Primary sources
Official guidance and legislation used to review this page.
- Regulation (EC) No 261/2004 — EUR-Lex
- Air passenger rights in the EU — European Commission
- SAS official claim information — SAS
