Fluggesellschaftsratgeber
Turkish Airlines Entschädigung
Turkish Airlines ist keine EU-Fluggesellschaft, daher entscheidet die Flugrichtung über alles: Abflüge aus der EU sind abgedeckt, Ankünfte in der EU aus Istanbul nicht.
Quick answer
Turkish Airlines ist keine EU-Fluggesellschaft, daher entscheidet die Flugrichtung über alles: Abflüge aus der EU sind abgedeckt, Ankünfte in der EU aus Istanbul nicht.
- Airline
- Turkish Airlines
- Main hub
- Istanbul
- Potential compensation
- €250–€600 per passenger
- Route coverage
- EU departures; not inbound EU flights from Türkiye
Muss Turkish Airlines zahlen?
Turkish Airlines fliegt von EU- und EWR-Flughäfen, sodass die EG-Verordnung 261/2004 unabhängig vom Zielort für diese Abflüge gilt. Europäische Städte nach Istanbul liegen meist in den €250–400-Stufen; Anschlussflüge können die Gesamtdistanz erhöhen. Die meisten dieser Strecken fallen in die 250-€-Stufe, längere erreichen 400 €.
Was meist über den Anspruch entscheidet
- Ein Flug von einem EU-Flughafen nach Istanbul ist abgedeckt; Istanbul zu einem EU-Flughafen nicht, weil die Fluggesellschaft keine EU-Fluggesellschaft ist.
- Bei einer einzigen Buchung über Istanbul deckt der ausgehende EU-Abflug weiterhin die Ankunftsverspätung der gesamten Reise ab.
- Die Türkei hat eigene Fluggastrechte, die schwächer als EU261 sind.
- Eskaliere an die Durchsetzungsbehörde des EU-Landes, aus dem du abgeflogen bist.
So sendest du deinen Anspruch
Turkish Airlines nimmt Ansprüche über ihr Online-Feedback-Formular entgegen. Erwähne ausdrücklich, dass der Flug von einem EU-Flughafen abflog, und zitiere die Verordnung.
Wenn sie ablehnen
Fluggesellschaften lehnen einen ersten Anspruch oft mit einem einzeiligen Verweis auf außergewöhnliche Umstände ab. Bitte sie, die konkrete Ursache und die ergriffenen zumutbaren Maßnahmen zu nennen. Ist die Antwort nicht überzeugend oder kommt innerhalb von 14 Tagen nichts, eskaliere an die nationale Durchsetzungsstelle im Abflugland — für Flüge ab Istanbul ist das die Aufsichtsbehörde dieses Staates — oder an ein anerkanntes alternatives Streitbeilegungsverfahren.
Häufige Fragen
- Mein Flug Istanbul–Berlin hatte Verspätung. Kann ich einen Anspruch geltend machen?
- Nicht nach EU261: Eine Nicht-EU-Fluggesellschaft, die in die EU fliegt, fällt nicht unter die Verordnung. Türkische nationale Regeln geben dir möglicherweise trotzdem etwas.
- Berlin–Istanbul–Bangkok auf einem Ticket, 6 Stunden Verspätung angekommen. Was jetzt?
- Die Reise begann an einem EU-Flughafen, daher deckt EU261 die gesamte Buchung ab, und die Distanz nach Bangkok setzt die Stufe auf €600.
- Wie lange habe ich Zeit, um einen Anspruch geltend zu machen?
- Das hängt vom Land ab, dessen Gerichte zuständig wären: drei Jahre in Deutschland, fünf in Spanien, sechs in Großbritannien und Irland, zwei in einigen anderen. Ältere Flüge sind oft noch anspruchsberechtigt, es lohnt sich also nachzufragen.
Primary sources
Official guidance and legislation used to review this page.
- Regulation (EC) No 261/2004 — EUR-Lex
- Air passenger rights in the EU — European Commission
- Turkish Airlines official claim information — Turkish Airlines
