Flughafen-Ratgeber
Entschädigung bei Flugverspätung am Barcelona El Prat
Barcelona ist Vuelings Heimatbasis und einer von Ryanairs geschäftigsten spanischen Flughäfen. Verspätungen hier betreffen meist Kurzstrecken, sodass die meisten Ansprüche in die €250-Stufe fallen.
Quick answer
Barcelona ist Vuelings Heimatbasis und einer von Ryanairs geschäftigsten spanischen Flughäfen. Verspätungen hier betreffen meist Kurzstrecken, sodass die meisten Ansprüche in die €250-Stufe fallen.
- Airport
- Barcelona, Spain (BCN)
- Primary rule
- EU261
- Potential compensation
- €250–€600 per passenger
- Escalation body
- AESA
Flughafen-Fakten
- Flughafen
- BCN
- Stadt
- Barcelona
- Land
- Spain
- In EU/EWR
- Ja
Wie die Regeln hier gelten
Flüge ab El Prat sind unabhängig von der Fluggesellschaft durch EU261 abgedeckt – jede Fluggesellschaft haftet bei einem Abflug von einem EU- oder EWR-Flughafen.
Flüge, die von außerhalb der EU in El Prat ankommen, sind nur abgedeckt, wenn sie von einer EU-lizenzierten Fluggesellschaft durchgeführt werden.
Wie viel du geltend machen kannst
Die Entschädigung richtet sich nach der Distanz, nicht nach dem Ticketpreis. Beispielstrecken ab El Prat:
| Beispielziel | Distanz | Entschädigung |
|---|---|---|
| London (LHR) | 1,148 km | €250 |
| Edinburgh (EDI) | 1,677 km | €400 |
| Dubai (DXB) | 5,175 km | €600 |
Fluggesellschaften an diesem Flughafen
Anspruchsratgeber für die wichtigsten hier tätigen Fluggesellschaften:
Häufige Fragen
- Vueling hat meine Flugzeit ab Barcelona geändert. Kann ich einen Anspruch geltend machen?
- Wenn der Flugplan mit weniger als 14 Tagen Vorlauf geändert wurde und der neue Flug mit 3+ Stunden Verspätung ankam, ja – das zählt nach EU261 als Annullierung.
- Mein Ryanair-Flug ab Barcelona hatte Verspätung wegen eines verspäteten Zubringerflugzeugs. Ist das außergewöhnlich?
- Nein. Ein verspätetes Zubringerflugzeug aus dem eigenen Flugplan der Fluggesellschaft ist ihr eigener Betrieb, kein außergewöhnlicher Umstand.
- Wo eskaliere ich?
- Spaniens Luftfahrtsicherheitsbehörde (AESA) ist für die EU261-Durchsetzung bei spanischen Abflügen zuständig. Spanien hat eine fünfjährige Verjährungsfrist.
Primary sources
Official guidance and legislation used to review this page.
- Air passenger rights in the EU — European Commission
- Passenger rights and complaints — AESA
