Flughafen-Ratgeber
Entschädigung bei Flugverspätung am Madrid Barajas
Madrid Barajas ist Iberias Drehkreuz und eine wichtige Ryanair-Basis in Spanien. Die Langstrecken nach Lateinamerika bedeuten, dass die €400- und €600-Stufen ins Spiel kommen.
Quick answer
Madrid Barajas ist Iberias Drehkreuz und eine wichtige Ryanair-Basis in Spanien. Die Langstrecken nach Lateinamerika bedeuten, dass die €400- und €600-Stufen ins Spiel kommen.
- Airport
- Madrid, Spain (MAD)
- Primary rule
- EU261
- Potential compensation
- €250–€600 per passenger
- Escalation body
- AESA
Flughafen-Fakten
- Flughafen
- MAD
- Stadt
- Madrid
- Land
- Spain
- In EU/EWR
- Ja
Wie die Regeln hier gelten
Flüge ab Barajas sind unabhängig von der Fluggesellschaft durch EU261 abgedeckt – jede Fluggesellschaft haftet bei einem Abflug von einem EU- oder EWR-Flughafen.
Flüge, die von außerhalb der EU in Barajas ankommen, sind nur abgedeckt, wenn sie von einer EU-lizenzierten Fluggesellschaft durchgeführt werden.
Wie viel du geltend machen kannst
Die Entschädigung richtet sich nach der Distanz, nicht nach dem Ticketpreis. Beispielstrecken ab Barajas:
| Beispielziel | Distanz | Entschädigung |
|---|---|---|
| London (LHR) | 1,244 km | €250 |
| Edinburgh (EDI) | 1,719 km | €400 |
| Tel Aviv (TLV) | 3,544 km | €600 |
Fluggesellschaften an diesem Flughafen
Anspruchsratgeber für die wichtigsten hier tätigen Fluggesellschaften:
Häufige Fragen
- Mein Iberia-Flug von Madrid nach Lateinamerika hatte 5 Stunden Verspätung. Wie viel?
- Madrid nach Buenos Aires sind etwa 9.500 km, daher gilt die €600-Stufe, wenn du 3+ Stunden zu spät angekommen bist.
- Kann ich für einen verspäteten Ryanair-Flug ab Madrid einen Anspruch geltend machen?
- Ja – Ryanair-Flüge ab Madrid sind unabhängig von der Nationalität der Fluggesellschaft durch EU261 abgedeckt.
- Wo eskaliere ich?
- Spaniens AESA ist für die EU261-Durchsetzung bei spanischen Abflügen zuständig, mit einer fünfjährigen Verjährungsfrist.
Primary sources
Official guidance and legislation used to review this page.
- Air passenger rights in the EU — European Commission
- Passenger rights and complaints — AESA
