Gepäck
Verspätetes, beschädigtes oder verlorenes Gepäck
Gepäck ist überhaupt nicht durch EU261 abgedeckt. Es gilt ein anderes Abkommen — das Montrealer Übereinkommen — und es arbeitet mit Quittungen statt festen Beträgen.
Reiche den Bericht ein, bevor du den Flughafen verlässt
Bitte am Gepäckschalter um einen Bericht über Unregelmäßigkeiten (Property Irregularity Report) und bewahre die Referenznummer auf. Ohne ihn lehnen Fluggesellschaften spätere Ansprüche routinemäßig ab. Hast du den Flughafen schon verlassen, kontaktiere die Fluggesellschaft schriftlich innerhalb von 7 Tagen bei Beschädigung und 21 Tagen bei verspätetem Gepäck.
Was du geltend machen kannst
Das Montrealer Übereinkommen begrenzt die Haftung auf etwa 1.500 € pro Passagier und deckt den Wert verlorener Gegenstände sowie angemessene Ersatzkäufe während der Vermisstzeit deines Gepäcks ab — Kleidung, Toilettenartikel, ein Ladegerät. Kaufe vernünftig ein und bewahre jede Quittung auf; Fluggesellschaften lehnen Luxusersatz ab.
Wichtige Fristen
- Beschädigtes Gepäck: schriftlicher Anspruch innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt.
- Verspätetes Gepäck: innerhalb von 21 Tagen ab dem Tag der endgültigen Zustellung.
- Verlorenes Gepäck: ein 21 Tage vermisstes Gepäckstück gilt als verloren, und du machst den vollen Wert geltend.
- Gerichtliches Vorgehen: innerhalb von zwei Jahren ab Ankunft.
Gepäck- und Flugentschädigung sind getrennt
War dein Flug auch drei oder mehr Stunden verspätet, mach beides geltend. Die EU261-Zahlung für die Verspätung und der Gepäckanspruch nach dem Montrealer Übereinkommen verrechnen sich nicht gegenseitig.
Quick answer
Gepäck ist überhaupt nicht durch EU261 abgedeckt. Es gilt ein anderes Abkommen — das Montrealer Übereinkommen — und es arbeitet mit Quittungen statt festen Beträgen.
- Jurisdiction
- International journeys
- Primary rule
- Montreal Convention 1999
- Payment basis
- Special Drawing Rights
- Assessment
- Depends on route, disruption and cause
Häufige Fragen
- Brauche ich eine Reiseversicherung, um Anspruch geltend zu machen?
- Nein. Die Fluggesellschaft haftet nach dem Abkommen. Eine Versicherung kann über die Obergrenze hinaus aufstocken, aber der erste Anspruch geht an die Fluggesellschaft.
- Wie detailliert wollen sie wissen, was im Gepäck war?
- Eine Auflistung mit ungefähren Werten und allen Quittungen, die du noch hast. Fotos des gepackten Koffers helfen.
- Mein Gepäck kam drei Tage zu spät im Urlaub an. Was kann ich kaufen?
- Angemessene Notwendigkeiten — Kleidung, Toilettenartikel, einen Badeanzug. Bewahre Quittungen auf und reiche sie mit dem Anspruch ein.
Primary sources
Official guidance and legislation used to review this page.
